FCI - Standard Nr. 63 /  18. 06. 1996   /  D

 

BRANDLBRACKE (VIERÄUGL)

 

 

 

          

 

URSPRUNG : Österreich.

 

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES:  10. 10. 1995.

 

VERWENDUNG : Die Brandlbracke ist infolge ihrer besonderen Eignung für den schweren

Dienst im Hochgebirge, sowie auch im Flachland als Brackier – und Schweisshund der allgemein beliebte Jagdhund.

 

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 6       Laufhunde, Schweisshunde  

                                                               und verwandte Rassen.

                                          Sektion 1.2     Mittelgrosse Laufhunde.

                                          Mit Arbeitsprüfung (Brackier- und

                                                                          Schweissprüfung).

                                                             

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Die Brandlbracke gilt als echter Nachkomme der Keltenbracke.

Wie bei fast allen Hunderassen älteren Ursprungs gibt es auch bei der Brandlbracke bis zur Mitte des

19. Jahrhunderts keinen gesicherten Herkunftsnachweis. Das kommt daher, dass  bis zu diesem Zeitpunkt keine

geregelte Zucht stattfand.

 

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD :  Mittelgross. Kräftiger, langgestreckter, elastischer Körperbau.

 

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Feinnasig, vor allem auch am Hasen spurlauter Hund, mit Spurwillen,

Spursicherheit und angenehmen Wesen.

 

KOPF :

 

OBERKOPF :

Schädel : Breit, Hinterhauptbein schwach ausgebildet.

 

 

 

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Schwarz.     

Fang : Kräftig. Nasenrücken gerade.

Lefzen : Gut entwickelt, anliegend, durchpigmentiert.

Kiefer / Zähne : Kräftiges Scherengebiss. Gewünscht ist ein vollständiges Gebiss mit 42 Zähnen; das Fehlen

von insgesamt 2 PM1 oder PM2 (Prämolaren 1 oder 2) wird toleriert; die M3 (Molaren 3) werden nicht berücksichtigt.

Augen : Klar, dunkelbraun, kein Rot im Augenwinkel zeigend.

Behang : Mittellang, nicht zu breit, hoch angesetzt, unten abgerundet, glatt herabhängend.

 

HALS : Mittellang, sehr kräftig, Wamme nicht erwünscht.

 

KÖRPER :

Widerrist : Gut ausgeprägt.       

Rücken : Lang.

Lendenpartie : Leicht aufgezogen.

Kruppe : Leicht schräg abfallend.

Brust : Breit und tief.

 

RUTE : Lang, verjüngt sich allmählich, etwas gebogen, in der Ruhe herabhängend, auf der Unterseite grob

behaart, nicht zu grobe Bürste.

 

 

GLIEDMASSEN

 

VORDERHAND : Stark entwickelt, Läufe gerade gestellt, kräftig.

Schultern : Schräggestellt, kräftig bemuskelt.

 

HINTERHAND :

Allgemeines : Gut gewinkelt.

Oberschenkel : Schlank, mässig stark entwickelt, lang.

 

PFOTEN : Kräftig, rund, gewölbt. Zehen eng aneinander, Krallen stark und schwarz, Ballen gross und stark.

 

GANGWERK : Raumgreifend, elegant.

 

HAARKLEID

 

HAAR : Glatthaar, fest anliegend, dicht, voll, elastisch mit Seidenglanz. Länge ca.2 cm.

 

FARBE : Schwarz mit wenig, scharf abgesetztem hell – bis dunkelbraunem Brand. Die zwei lohfarbenen Abzeichen

über den Augen (Vieräugel) müssen vorhanden sein.

 

GRÖSSE :  48 – 56 cm.

 

Widerristhöhe :  Rüden              50 – 56 cm,

                        Hündinnen        48 – 54 cm.

 

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung

in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

 

  • Oberkopf zu schmal.
  • Fang breit.
  • Behang faltig, zu spitz, schmal, kurz.
  • Rute zu kurz, zu dünn, zu stark aufwärts gekrümmt, ohne grobe Behaarung der Unterseite.
  • Schwache Läufe.
  • Scheuheit.

 

AUSSCHLIESSENDE FEHLER :

·         Aggressiv oder ängstlich.

  • Vor- und Rückbiss; Fehlen von mehr als zwei PM1 oder PM2.
  • Jede andere Färbung als die oben angegebene.
  • Fehlen von ausgeprägten lohfarbenen Abzeichen über den Augen (Vieräugl).

 

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

 

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.